Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MASH Beratungsgruppe GmbH, Spichernstr. 24a 30161 Hannover, vertreten durch die vertretungsberechtigten Gesellschafter: Albert Rossinski, Sahan Kilic, Hayk Sahakyan (nachfolgend: „MASH“).
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MASH Beratungsgruppe GmbH (nachfolgend "MASH" genannt) und ihren Kunden.
- Die Begriffe "Auftrag", "Agentur" und "Kunde" sind im kaufmännischen Sinne zu verstehen. "Auftrag" bezeichnet die jeweilige vereinbarte Leistungsbeschreibung zwischen MASH und dem Kunden sowie das darauf beruhende Dienstvertragsverhältnis. "MASH" bezeichnet denjenigen, der die Hauptleistung erbringt, während "Kunde" denjenigen bezeichnet, der die Hauptleistung empfängt und die Vergütung zahlt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MASH ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Selbst wenn MASH trotz Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnt, gilt das Zustimmungserfordernis weiterhin. Gegenbestätigungen des Kunden, die auf dessen eigenen Geschäftsbedingungen verweisen, werden abgelehnt.
- Die vorliegenden AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen MASH und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
- Das Angebot von MASH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen oder geschäftlichen Zweck in Anspruch zu nehmen.
- Es gelten die AGB von MASH in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung oder Beauftragung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Einzelmaßnahmen, und Leistungen von MASH
- MASH bietet individuelle Beratungs- und (Agentur-)Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketing an. Der verbindliche Umfang der von MASH geschuldeten Leistung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot und nicht nach allgemeinen werblichen Informationen.
- Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, handelt es sich bei den von MASH erbrachten Leistungen um Dienstleistungen und nicht um Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags.
- MASH schätzt den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen basierend auf vorherigen Erfahrungen ein. Eine Garantie für den Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg von Werbemaßnahmen von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird, die außerhalb des Einflussbereichs von MASH liegen.
- MASH kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
- MASH entscheidet eigenständig über Art und Inhalt der Werbeschaltungen, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart. MASH verpflichtet sich, die Werbeschaltungen nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß aktuellen technischen Standards durchzuführen.
- Eine Anfrage im Rahmen der Lead-Generierung gilt als qualifiziert, wenn sie den mit dem Kunden festgelegten Prozess durchlaufen hat und Interesse an dem Angebot des Kunden gezeigt hat. MASH kann jedoch keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der Anzahl oder Qualität der Kundenanfragen und den Bewerbungen treffen.
- MASH weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook, Google und andere das Recht haben, Werbekampagnen zu stoppen oder Werbekonten zu sperren. MASH ist für solche Entscheidungen nicht verantwortlich und behält sich den Vergütungsanspruch vor.
- Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht von MASH getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt MASH nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
- MASH kann zur Optimierung der Prozesse eigens entwickelte Software bereitstellen, die jedoch als freiwillige Zusatzleistung betrachtet wird. Es ist nicht Teil der eigentlichen vertraglichen Hauptleistung. MASH stellt die Software zur Unterstützung der erbrachten Dienstleistungen bereit, ohne dass ein verbindlicher Anspruch darauf besteht.
- MASH behält sich das Recht vor, die Art und den Umfang der angebotenen Software sowie sämtliche Funktionen gemäß anzupassen.
- MASH strebt stets eine uneingeschränkte Nutz- und Verfügbarkeit der Software an, kann jedoch keine uneingeschränkte Garantie dafür übernehmen.
§ 3 Vertragsschluss und Angebote
- Die Darstellungen der Leistungen von MASH, sei es auf allgemeinen Informationsmaterialien oder ihrer Webseite, sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Sie dienen lediglich dazu, den Kunden einzuladen, MASH ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
- Ein verbindlicher Vertrag zwischen MASH und dem Kunden kommt erst zustande, wenn sich beide Parteien über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Diese Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form und können beispielsweise in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen.
- Bei einem fernmündlichen Vertragsschluss, einer Videokonferenz oder einem Chat kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien zustande. Der Kunde gibt seine Zustimmung, dass MASH das entsprechende Telefonat, die Videokonferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf.
- Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme dieses Angebots durch MASH zustande. Dies kann beispielsweise durch Übersendung einer Bestätigung in Textform oder durch Bereitstellung von Anmeldedaten für ein von MASH bereitgestelltes Kundenportal erfolgen.
§ 4 Mitwirkungspflichten und Leistungen des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, MASH rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle Informationen zu entgegenstehenden Urheber- oder Markenrechten, vorhandenen Accounts auf Plattformen, bisherigen und laufenden Werbemaßnahmen sowie weitere marketingrelevante Kennzahlen.
- Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg der Dienstleistungen von MASH maßgeblich von seiner Mitwirkung abhängt. Er trifft alle erforderlichen Entscheidungen unverzüglich und teilt diese MASH mit.
- Bei Verzögerungen in der Bereitstellung von Informationen oder Unterlagen durch den Kunden verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit entsprechend. MASH behält sich das Recht vor, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte für das zur Verfügung gestellte Material verfügt und dass dieses Material keine Rechte Dritter verletzt. Er ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen und die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen selbst verantwortlich (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.). MASH übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit.
- Der Kunde ist für die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen selbst verantwortlich. MASH haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden verfügbar gewesen wären.
- Der Kunde ist verpflichtet, über die vereinbarte Vergütung, die Details der Leistungsbeschreibung und interne Kommunikation mit MASH Stillschweigen zu bewahren.
- Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Zugangsdaten für eine von MASH bereitgestellte digitale Plattform sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
- Die Höhe der Vergütung für die Leistungen von MASH ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Ist keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten von MASH.
- Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Die Zahlungsmodalitäten werden individuell mit dem Kunden vereinbart. Die geschuldete Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Vertragsschluss in voller Höhe fällig.
- Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt MASH bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde MASH das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch MASH berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. MASH kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die MASH erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
- Bei Zahlungsverzug oder im Falle einer Rücklastschrift hat der Kunde den geschuldeten Betrag sowie die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten innerhalb von fünf Werktagen an MASH zu überweisen.
- Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
- Im Falle einer Rückbuchung von vereinbarten Lastschriften ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an MASH zu überweisen.
- Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, MASH Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
- Die Preise von MASH verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind verbindlich und in Euro (€) angegeben.
- Bei einer beliebigen Form der Zusammenarbeit ist MASH berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite mash-beratungsgruppe.de zu Werbezwecken zu verwenden.
§ 5.1 Leistungen Dritter, Honorar für Produktionsabwicklung
- Subunternehmer und Dritte: MASH behält sich vor, die hier genannten Leistungen auch von qualifizierten Dritten als Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen. Der Kunde kann einen solchen Subunternehmer nur dann ablehnen, wenn triftige Gründe vorliegen. MASH wählt geeignete Subunternehmer wie Werbemakler, Werbemittelhersteller oder Produktionsunternehmen aus und koordiniert ihre Tätigkeiten im Auftrag des Kunden.
- Honorar für Subunternehmerleistungen: Für die Produktionsabwicklung und -überwachung der Subunternehmerleistungen erhält MASH eine Vergütung in Höhe von 15% des Nettowerts der jeweiligen Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn die Vergütung anhand der Rechnung des Subunternehmers festgelegt wird, ist das Honorar mit der Abrechnung der Subunternehmerleistungen fällig.
- Wechsel von Dienstleistern und Technologien: MASH ist berechtigt, die Leistungen gegebenenfalls durch andere Dienstleister oder unter Verwendung neuerer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu erbringen, sofern dadurch keine Nachteile für den Kunden entstehen. Vor einem geplanten Wechsel wird der Kunde in der Regel zwei Wochen im Voraus informiert und aufgefordert, eventuelle Bedenken mitzuteilen.
§ 6 Zahlungsverzug und Vertragsbeendigung
- Zahlungsverzug: Die Fristen für die Leistungserbringung durch MASH beginnen erst, wenn nicht anders vereinbart, zum Zeitpunkt der vollständigen Rechnungsbegleichung sowie beim Vorliegen aller erforderlichen Daten für die Dienstleistungen oder vollständiger Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen.
- Folgen des Zahlungsverzugs: Falls der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät, behält sich MASH das Recht vor, weitere Leistungen bis zur Begleichung des offenen Betrages auszusetzen. Wenn der Kunde mindestens zwei fällige Zahlungen nicht geleistet hat, hat MASH das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. MASH wird den gesamten Vergütungsbetrag, der bis zum nächsten regulären Beendigungstermin fällig geworden wäre, als Schadensersatz geltend machen. Einsparungen durch nicht erbrachte Leistungen werden dabei berücksichtigt. Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 7 Abnahmebedürftige Leistungen, Freigaben
In der Regel gelten die Leistungen von MASH als Dienstverträge. Wenn eine Leistung jedoch dem Werkvertragsrecht unterliegt und einer Abnahme bedarf, gelten die folgenden Bestimmungen für diese Leistungen.
- Freigabe und Verantwortung: Vor der Veröffentlichung werden dem Kunden alle Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Durch die Freigabe übernimmt der Kunde die Gewähr und Verantwortung für den Inhalt der Entwürfe und akzeptiert sie als vertragsgemäß.
- Zeitrahmen für Freigabe: Der Kunde muss innerhalb angemessener Zeit, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen, die freigegebenen Leistungen oder Teile davon von MASH prüfen. Im Zweifelsfall gilt die Freigabe als erfolgt, wenn der Kunde nicht schriftlich erklärt, welche Mängel noch behoben werden müssen, die Leistung nutzt oder bezahlt. Etwaige Mängel werden in einem Mängelprotokoll festgehalten und MASH übergeben, wobei das Übermittlungsrisiko beim Kunden liegt.
- Zusammenarbeit bei der Freigabe und Änderungen: Für den Fall, dass eine gemeinsame Abstimmung der Parteien bei der Freigabe erforderlich ist, werden sie sich bezüglich der Details absprechen. Sollte jedoch keine Einigung erzielt werden, wird MASH dem Kunden die Leistung zur Freigabe übergeben. Dabei besteht die Möglichkeit, dass der Kunde Änderungen an einer von MASH beschriebenen Leistung wünscht. MASH wird sich nach Möglichkeit diesen Änderungen anpassen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt, einschließlich etwaiger Kosten für nicht mehr verwendbare Leistungsteile. Die genaue Höhe und Begleichung dieser Mehrkosten werden gemäß den entsprechenden Bestimmungen in § 5.1 bestimmt.
- Verweigerung der Freigabe: Falls der Kunde die Freigabe verweigert, muss er die genauen Gründe dafür angeben. MASH wird ihre Leistung innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend den Angaben des Kunden anpassen und erneut zur Freigabe vorlegen. Alle Freigabeerklärungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.
- Mängelbeseitigung: Falls bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist MASH verpflichtet und berechtigt, diese zu beheben. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Zeitaufwand und wird gesondert vergütet, sofern sie zwei Stunden überschreitet. Diese Regelung gilt auch für Mängel, die nach der Abnahme festgestellt werden.
- Begrenzte Ansprüche: Der Kunde hat in der Regel keine Ansprüche über das hinaus, was in Bezug auf Mängelbeseitigungskosten, Schadenersatz oder Erstattung nutzloser Aufwendungen vereinbart wurde. Ausnahmen gelten nur für erhebliche Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags führen.
- Ästhetische Vorstellungen: Wenn die Leistung den qualitativen Vorgaben des Kunden entspricht, kann dieser die Freigabe nicht verweigern, nur weil sie seinen ästhetischen Vorstellungen nicht entspricht. In diesem Fall wird MASH auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf eine Veröffentlichung oder Verwendung der Leistung verzichten.
- Nachbesserung bei erheblichen Mängeln: Bei erheblichen Mängeln hat MASH das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern, nachdem der Kunde eine angemessene Frist gesetzt hat. In der Regel besteht die Möglichkeit einer zweifachen Nachbesserung gemäß den getroffenen Vereinbarungen. In einigen Fällen können jedoch individuelle Absprachen mit dem Kunden getroffen werden, um eine maßgeschneiderte Anzahl von Nachbesserungen festzulegen. Die entstehenden Kosten für die Nachbesserung sind vom Kunden separat zu vergüten.
- Unerhebliche Mängel: Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
- Abnahmeerklärung: Wenn der Kunde auf Aufforderung von MASH nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich zur Abnahme der (Teil-)Leistung erklärt, gilt diese als abgenommen.
- Verlängerung der Leistungszeit bei Änderungswunsch des Kunden: Bei einem Änderungswunsch des Kunden, der zu einer Verzögerung der Leistungserbringung führt, wird die Leistungszeit entsprechend verlängert. Dies gilt insbesondere, wenn ein vereinbarter Termin für die Leistungserbringung festgelegt wurde.
- Einschränkungen für Designleistungen nach der Abnahme: Nach der Abnahme der Designleistung ist es dem Kunden nicht gestattet, Änderungen am Leistungsgegenstand vorzunehmen oder das Design auf andere Produkte anzuwenden, für die die MASH keine gestalterische Verantwortung übernommen hat. Ausnahmen können gemacht werden, wenn MASH vorher schriftlich zugestimmt hat.
- Einbeziehung eines Sachverständigen bei Meinungsverschiedenheiten: Falls Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, ob ein Mangel erheblich oder unerheblich ist, wird vor der Einleitung eines Rechtsstreits ein unabhängiger Sachverständiger, bestellt durch eine Industrie- und Handelskammer, hinzugezogen. Der Kunde trägt die angemessenen Kosten für die Inanspruchnahme des Sachverständigen.
§ 8 Leistungszeit und Verzögerungen
- Termine und Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich im Auftrag vereinbart wurden.
- Falls MASH aufgrund höherer Gewalt, fehlender Belieferung, Betriebsstörungen oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage ist, die Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen, liegt keine Verzögerung in ihrer Verantwortung vor. MASH ist berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Leistungszeit zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu beanspruchen, die der Dauer der Behinderung entspricht.
§ 9 Vertragsbeendigung
- Die Dauer des Vertrags wird im Hauptvertrag festgelegt. Ist keine spezifische Laufzeit vereinbart, beträgt diese standardmäßig drei Monate.
- Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
- Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende ordentlich kündigen. Eine gesonderte Kündigung einer bereits erteilten Auftragserteilung ist ausgeschlossen.
- Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. MASH kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn der Kunde im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MASH in Verzug ist. MASH kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen.
- Als wichtige Gründe, die eine Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen, gelten insbesondere die Einstellung der Geschäftstätigkeit, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Nichtbeseitigung einer Pfändungsverfügung innerhalb von vier Wochen.
- Bei Vertragsende bleiben bereits erteilte und noch nicht erfüllte Aufträge bestehen und sind gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweiligen Aufträgen auszuführen.
- Bei außerordentlicher Kündigung durch den Kunden kann dieser von allen noch nicht erfüllten Aufträgen zurücktreten, ausgenommen sind bereits beauftragte Fremdkosten. Ausnahmen gelten, wenn die Kündigung auf einen von MASH nicht zu vertretenden Grund zurückzuführen ist.
- Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere sechs Monate, es sei denn, er wird mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Laufzeitende gekündigt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 10 Haftung, Datenschutz, Sicherheit
- MASH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MASH, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet MASH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von MASH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
- Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet MASH, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
- MASH haftet nicht für die Löschung oder Entfernung von Werbekampagnen durch Drittanbieter wie Facebook gemäß ihren Richtlinien. Der Kunde ist dafür verantwortlich, MASH nur Bild-, Video- und Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. MASH wird von Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verletzung des geistigen Eigentums vollständig freigestellt.
- MASH haftet nicht für Daten- und Programmverluste, es sei denn, es wurde durch regelmäßige Sicherungskopien entsprechend vorgesorgt. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
- Der Kunde stellt sicher, dass MASH überlassenes Material frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt MASH von jeglicher Inanspruchnahme Dritter, einschließlich der entstehenden Kosten, frei.
- Der Kunde versichert, bei der Übermittlung von Daten an MASH die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Bei Bedarf wird eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Nach Erfüllung ihrer Ansprüche hat MASH auf Verlangen des Kunden alle übergebenen Unterlagen herauszugeben. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit nicht gesetzlich bestimmt, ist nicht vereinbart.
- Bei Verletzung vertraglicher Pflichten, wie z.B. durch Drittanbieter wie Facebook, haftet MASH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für geringfügige Abweichungen, die durch externe Faktoren bedingt sind, haftet MASH nicht.
- Sie stellen MASH von sämtlichen Ansprüchen frei, einschließlich möglicher Schadensersatzforderungen, die von anderen Kunden, Endnutzern oder Dritten, einschließlich Behörden, aufgrund der Nutzung von unserer Software durch Sie gegen uns erhoben werden. Sie übernehmen die Verantwortung für sämtliche Kosten, einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung, die uns durch eine von Ihnen verursachte Verletzung der Rechte Dritter entstehen. Unsere weitergehenden Rechte und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Diese Pflichten gelten nur, soweit Sie die entsprechende Rechtsverletzung zu vertreten haben.
- MASH ist berechtigt, Ihren Zugang zu eigener Software teilweise oder vollständig einzuschränken, wenn fällige Gebühren trotz mehrfacher Aufforderung (mindestens zwei (2) Mahnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen) nicht bezahlt werden.
- Es besteht keine Verpflichtung seitens MASH, von Ihnen erstellte oder hochgeladene Inhalte zu prüfen. Sollten MASH jedoch potenziell vertragswidrige Inhalte in Ihrem Konto gemeldet werden, ist MASH berechtigt, auf Ihr Konto zuzugreifen, die Inhalte zu überprüfen und gegebenenfalls folgende Maßnahmen zu ergreifen:
I. Falls durch Ihre Nutzung oder veröffentlichten Inhalte der Verdacht auf eine strafbare Handlung entsteht, darf MASH Ihre Kundendaten sowie die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte an die zuständigen Behörden übermitteln.
II. MASH kann geeignete Maßnahmen ergreifen, um Schäden abzuwenden und die Verfügbarkeit der Software sicherzustellen, insbesondere bei einem Verstoß Ihrerseits gegen vertragliche Pflichten. Diese Maßnahmen können eine teilweise oder vollständige, vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung des Zugangs zur Software umfassen. - Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Software durch MASH gelten folgende Regelungen:
I. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung, sofern die AGB keine abweichenden Vereinbarungen enthalten.
II. Die Haftung für Einschränkungen der Nutzbarkeit und Verfügbarkeit aufgrund von höherer Gewalt oder rechtmäßigen internen Arbeitskampfmaßnahmen wird ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht des Kunden nach §9 bleibt davon unberührt.
III. Ihr Recht auf Aufrechnung, Minderung (Herabsetzung der Gebühr gemäß § 536 BGB) und Zurückbehaltung ist ausgeschlossen, es sei denn, Sie machen diese Rechte auf Basis rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Forderungen geltend.
IV: Die Anwendung von § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen.
V: Ebenfalls ausgeschlossen ist die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit diese Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. - MASH verpflichtet Sie, die Geheimhaltung und Sicherheit Ihrer Zugangsdaten zu Ihrem Nutzerkonto sicherzustellen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben dürfen. Sie müssen sicherstellen, dass Dritte keine Kenntnis von Ihren Zugangsdaten erlangen können, und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Geheimhaltung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts, bestehend aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen, sowie die regelmäßige Änderung dieses Passworts.
- Im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht sind Sie verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Registrierung eine Erreichbarkeit unter der angegebenen E-Mail-Adresse sicherzustellen. Einen Missbrauch Ihres Kontos, den Verdacht darauf oder den Verlust der Zugangsdaten müssen Sie MASH unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail oder in der Software) mitteilen. Zudem müssen Sie auf Anfragen von MASH schnellstmöglich reagieren.
- Die Verfügbarkeit der Software ist von einem Internetzugang abhängig, und es liegt in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Software erfüllt sind. Sollten Sie Angebote Dritter nutzen (z.B. Anti-Malware-Programme, Sicherheits-Addons, Werbeblocker), sind Sie dafür verantwortlich, dass diese die Software nicht beeinträchtigen. MASH übernimmt in diesem Zusammenhang keine Gewähr für die Kompatibilität und haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung solcher Angebote entstehen.
- Sie sichern zu, dass Ihre Nutzung der Software allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Insbesondere verpflichten Sie sich, die folgenden von MASH festgelegten Nutzungseinschränkungen einzuhalten:
- Die Software darf nicht in Verbindung mit Inhalten verwendet werden, die Folgendes beinhalten: Irreführende Geschäftspraktiken, Betrug oder Schneeballsysteme; gesundheitsbezogene Angaben, die von einer Regulierungsbehörde als irreführend eingestuft wurden; illegale Aktivitäten. Jegliche Nutzung der Software in Verbindung mit missbräuchlichem Verhalten ist streng untersagt und wird rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Es ist ebenfalls untersagt, auf nicht-öffentliche Bereiche der Software, die Computersysteme von MASH oder die technischen Liefersysteme unserer Anbieter zuzugreifen, diese zu manipulieren oder sie auf eine andere als die vertraglich festgelegte Weise zu nutzen.
- Aktivitäten wie das Scannen von Schwachstellen, Lasttests, Penetrationstests oder die Umgehung unserer Sicherheitsmaßnahmen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MASH auf unserer Plattform strikt untersagt.
- Sie sind für die vertraglichen Beziehungen und den Datenschutz aller über die Software gesammelten und verarbeiteten Daten verantwortlich. MASH übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung und steht in keiner vertraglichen Beziehung zu diesen Leads.
- Schließlich verpflichten Sie sich, MASH bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen, etwa durch das Melden von erkannten Systemfehlern („Bugs“).
§ 11 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich Geschäftsvorgänge, Skizzen, Muster, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial und urheberrechtlich geschützte Materialien, streng vertraulich zu behandeln.
- Die Parteien sind verpflichtet, diese Geheimhaltungspflicht allen Mitarbeitern und Dritten, die Zugang zu den genannten Informationen im Rahmen der Vertragserfüllung haben, aufzuerlegen.
- Bei Teilnahme an Besprechungen, Videokonferenzen oder anderen Kommunikationsformen, insbesondere in von MASH veranstalteten Gruppen, hat der Kunde Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren und sich höflich und respektvoll zu verhalten.
- MASH darf den Kunden namentlich als Referenz nennen und über die Zusammenarbeit in Bild und Ton berichten, auch nach Vertragsende. Dies schließt die Verwendung von Logos und Marken des Kunden ein.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Kunden.
- Beide Parteien verpflichten sich zu einem wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander und werden sich insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten nicht negativ über die jeweils andere Partei äußern.
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt zeitlich unbegrenzt, auch über die Dauer dieses Vertrags hinaus.
§ 12 Urheberrecht
- Sämtliche von MASH im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Arbeitsergebnisse, einschließlich Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos und andere Medien, sind geistiges Eigentum von MASH. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte von MASH an diesen Arbeitsergebnissen an, unabhängig von ihrem tatsächlichen Schutzstatus nach Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht.
- Der Kunde erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, das sich ausschließlich auf die im Vertrag festgelegten Zwecke beschränkt. Dieses Nutzungsrecht tritt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung in Kraft. Jegliche Modifikation und anschließende Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden ohne Zustimmung von MASH ist untersagt.
- Die Übermittlung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MASH zulässig, es sei denn, die Weitergabe ergibt sich bereits aus dem Vertragsinhalt.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen sämtliche dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, alle digitalen und physischen Kopien der Arbeitsergebnisse zu löschen bzw. zu vernichten und eventuelle Zugänge zu den Arbeitsergebnissen zu deaktivieren oder zurückzugeben.
§ 13 Elektronische Kommunikation
- Die Kommunikation zwischen MASH und dem Kunden kann über verschiedene elektronische Kanäle, einschließlich E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten, erfolgen. Sollte der Kunde bestimmte Kommunikationswege ablehnen oder spezielle Sicherheitsanforderungen, wie beispielsweise E-Mail-Verschlüsselung, wünschen, muss er MASH darüber in Textform informieren.
- MASH ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zuzusenden. Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit dem Empfang von Rechnungen in elektronischem Format einverstanden.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben, ist, sofern nicht anders vereinbart, das Gericht am Geschäftssitz von MASH zuständig.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich der Aufhebung des Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform, sofern sie nicht ausdrücklich anders vereinbart wurden. Die Bestimmung des § 127 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) findet keine Anwendung.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Willen der Parteien im rechtlich Möglichen am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche und ausdrückliche Zustimmung von MASH abzutreten.
AGB Stand: Oktober 2023

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